Versicherungs­vermittler­haftung

Wenn Sie bei Abschluss eines Versicherungsvertrages schlecht beraten wurden oder der Vertrag Lücken und Ausschlüsse aufweist, in deren Folge der Versicherer nicht oder nicht vollständig leistet, kommen nicht selten Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den Versicherungsvermittler, aber auch den Versicherer selbst in Betracht. Für Fehler seiner Agenten hat der Versicherer mit einzustehen. Für Beratungsfehler durch Makler sind diese selbst verantwortlich, müssen jedoch hierfür auch haftpflichtversichert sein. Im Zweifel ist ein Geschädigter dann zwar mit dem nächsten Versicherer konfrontiert, hat aber noch die Chance auf Erstattung seines Schadens. So kann der Scherbenhaufen der eigenen Existenz, vor dem man zunächst zu stehen scheint, oft erheblich gemildert oder ganz ausgeglichen werden.

Jedenfalls komplexe zu versichernde Risiken erfordern vor Abschluss einer Versicherungspolice durch einen Vermittler im Interesse ordnungsgemäßer Berufsausübung meist eine nicht unerhebliche Ermittlungs-, Bewertungs- und Beratungsleistung. Für den Fall, dass der Vermittler hierzu selbst nicht in der Lage ist, ist es zumeist ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Beispiele ordnungsgemäßer Berufsausübung eines Versicherungsvermittlers durch Beratung und zugrunde liegende Bewertung sind u.a.:

  • die Einschätzung von Gegenstandswerten zu versichernder Objekte, etwa für eine Gebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung
  • eine angemessene wirtschaftliche Beratung und Auswertung von Bilanzen vor Abschluss einer Inhaltsversicherung für ein Unternehmen
  • Gegenüberstellung der Versicherung nach Neuwert oder Zeitwert für das zu versichernde Risiko
  • Unterbrechungszeiten in der beruflichen Tätigkeit durch einen Schadensfall sind auf die jeweilige Branche und den konkreten Einzelfall angepasst festzustellen und entsprechend mit einer Betriebsunterbrechungspolice zu versichern

Die Versicherungssumme ist dann am Bewertungsergebnis auszurichten, um Unterversicherung zu vermeiden. Unterversicherung ist der typische Vermittlerschaden infolge unzureichender Beratung und Bewertung vor Vermittlung einer Police. In diesen Fällen lehnt der Versicherer die (vollständige) Deckung des Schadens wegen nicht hinreichender Versicherungssumme ab. Tatsache und traurige Wahrheit ist, dass in vielen Fällen nicht nur eine fehlerhafte Bewertung als Grundlage der Versicherungssumme herangezogen wird, sondern oftmals eine Bewertung schlicht gar nicht erfolgt.

Mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das zum 01.01.2008 in Kraft trat, ist ein Versicherungsvermittler nun gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet. Aus dieser hat seine ordnungsgemäße Berufsausübung nachvollziehbar hervorzugehen. Mit der Einführung des neuen VVG am 01.01.2008 wurden die Ansprüche der Versicherungsnehmer gegen Versicherungsvermittler deutlich verbessert.

Eine Überprüfung der Unterlagen bei Deckungsablehnung durch einen Versicherer, etwa wegen nicht ausreichender Versicherungssumme, sollte ergänzend auf Beratungs- und Dokumentationsfehler bei der Vermittlung der Police geprüft werden. Ich unterstütze Sie gerne dabei.

Anlage­berater­haftung

Wünsche wie die Realisierung einer stabilen Altersvorsorge lässt Anleger heute vermehrt nach Alternativen zur erwartungsgemäß geringer ausfallenden gesetzlichen Rente suchen. Eine stabile Altersvorsorge ist heute wohl das gängigste Anlageziel bei Kapitalanlagegeschäften, bei weitem aber nicht das Einzige. Die Hoffnungen und Erwartungen der Anleger sind vielschichtig. Auch die Möglichkeiten spekulativerer Anlagemodelle nehmen zu. Am Ende hat der Anleger oftmals eine nicht unerhebliche Summe seines lange ersparten Geldes verbrannt.

Ungeachtet welches Motiv eines Kapitalanlegers bei seiner Anlage im Vordergrund steht, das eintretende Dilemma ist im Kern immer dasselbe, die Geschichte schnell erzählt:

  • ansprechend suggerierte Werbematerialen und die Hoffnung auf die Realisierung des eigenen Anlageziels lassen beim Anleger schnell das Bewusstsein für das in der Anlage innewohnende Risiko in den Hintergrund treten
  • in Beratungsgesprächen, Werbematerialien und Prospekten werden häufig die Chancen, nicht aber die Risiken einer Anlage für den Anleger verständlich herausgearbeitet
  • klangvolle Schlüsselwörter wie „Altersvorsorge“, „Sonderprämie“, „Spitzenrendite“ oder „Steuervorteil“ tun zudem ihr Übriges und die Anlage ist mit viel in sie gesteckter Hoffnung gezeichnet

Diesen Hoffnungen und Wünschen gegenüber stehen nicht selten Kreditinstitute und Anlagevermittler, deren

  • Gewinnstreben,
  • der Druck, vorgegebene Umsatzziele zu erreichen oder
  • schlicht die Aussicht auf eine schnell erlangte oder hohe Provision,

die bestehenden Pflichten über richtig und vollständig Risikoaufklärung schnell vergessen lassen. Auch geschönte Renditeversprechen oder falsche Wertangaben sind trotz Unzulässigkeit dabei nicht selten zu beobachten. Oftmals zeigt sich auch, dass Anleger bei der Auswahl der richtigen Kapitalanlage allein schon deswegen überfordert sind, weil die Beratung durch Banken und Vermittler lückenhaft ist. Die Lückenhaftigkeit erfolgt dabei nicht notwendigerweise bewusst, sondern auch aus Unkenntnis des Beraters in Bezug auf die Anlage. Probleme und Streitigkeiten sind durch die gegenläufigen Interessen auf Seiten der Anleger sowie auf der gegenüber liegenden Seite bei Banken und Vermittlern häufig vorprogrammiert.

Umgekehrt führen aber auch falsche und fehlerhafte Vorwürfe gegenüber Vermittlern zu Streitigkeiten, die nicht begründet sind. Der Frust über eine sich nicht wie erwartetet entwickelnde Kapitalanlage ist dabei menschlich oft nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Durchsetzung von Haftungsansprüchen darf aber nur bei begründeten Vorwürfen gegen Vermittler und oder das vermittelnde Kreditinstitut erfolgreich sein, auch wenn der schlechte Ruf der Kapitalanlagevermittlerbranche zunächst bei jedem Anleger mit einer schlecht laufenden Anlage die Annahme hervorruft, auch Ansprüche wegen fehlerhafter oder lückenhafter Beratung gegen den Vermittler inne zu haben. Auch hier ist schnell der Wunsch der Vater des Gedankens.

Ich berate sowohl die Anlegerseite als auch die Vermittlerseite bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Ich kenne deswegen die Argumente beider Seiten und kann diese angewandt auf Ihren Fall entsprechend einsetzen.

Haftungsrecht, insb. Vermittler- und Berater­haftung

Hat Ihnen ein Berater oder Vermittler Märchen erzählt? Im Bedarfsfall entpuppen sich seine Zusagen als leere Versprechungen? Umgangssprachlich heißt es in solcher Situation: „Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.” Die Realität ist, einem Betroffenen steht mit dem Schadenseintritt meist noch viel mehr Mühe und Ärger bevor, um seine berechtigten Ersatzansprüche durchzusetzen, als das Schadensereignis selbst mit sich brachte. Dies wirkt schnell wie Spott, wenn auch nicht im eigentlichen Sinne des Wortes. Nach Eintritt eines jeden Schadens stellt sich die Frage, wer den entstandenen Schaden, gleich in welcher Form er sich darstellt, erstatten muss. Das Haftungsrecht befasst sich dabei mit der Durchsetzung oder der Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Typisch sind Schäden aus den folgenden Bereichen, wobei die beiden erstgenannten Punkte in unten stehender Liste Schwerpunkt meiner Tätigkeit in diesem Bereich sind:

  • Haftung wegen Beratungsfehlern in der Versicherungsvermittlung
  • Haftung für nicht ausreichende oder fehlerhafte Beratung durch einen Anlageberater oder Anlagevermittler
  • Haftung wegen Berufspflichtverletzungen, etwa im Bereich der Arzthaftung, Steuerberater, Notar, Wirtschaftsprüfer- oder Anwaltshaftung
  • Haftung des Kfz-Halters und des Kfz-Führers bei Unfällen
  • Produkthaftung
  • Haftung für Amtspflichtverletzungen
  • sonstige Haftungsansprüche

Versicherungs­recht

Zahlreiche Widrigkeiten des Unternehmens- oder des privaten Alltags lassen sich versichern. Hierfür existieren unzählige Versicherungen, etwa die Gebäudeversicherung, die Inhaltsversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherungen, Haftpflichtversicherungen u.v.m. Deren Abschluss ist häufig anzuraten, teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben. Bei Eintritt des Versicherungsfalls erwartet der Versicherungsnehmer dann eine zügige Regulierung. Oftmals zeigt sich aber erst in diesem Moment, ob der Versicherer hält, was dem Kunden die Police jedenfalls zu versprechen schien.

Versicherungen sind zweifelsohne sinnvoll, werden jedoch zunehmend intransparent. Vermehrt kommen Klauseln zum Einsatz, die den eigentlichen Versicherungszweck einschränken. Die Versicherer profitieren von den daraus folgenden Deckungslücken, die der Versicherungsnehmer als selbstverständlich versichertes Risiko ansieht. Kommt es zum Schadensfall, stehen sich zwei zumeist ungleiche Parteien gegenüber: die Versicherungsgesellschaft in ihrem ureigensten Geschäftsfeld auf der einen Seite und der versicherte Laie als Versicherungsnehmer auf der anderen. Dabei besteht im Allgemeinen ein erhebliches Wissensgefälle. Naturgegeben ist dann die Interessenlage beider Seiten gegensätzlich. In gemeldeten Schadensfällen prüft jetzt eine zuständige Abteilung in der Versicherung, ob und in welcher Höhe gemäß des Vertragswerks der Schaden zu regulieren ist, bevor eine Zahlung vorgenommen wird. Der Versicherte fordert die ihm versprochene Versicherungsleistung und damit sein Geld. Nur dafür hat er die häufig kostenträchtige Police abgeschlossen. Für die Versicherungsgesellschaft stellt sich jetzt aber ein Schaden des Kunden bei Zahlungspflicht spiegelbildlich als eigener Vermögensschaden dar. Daher kommt es – jedenfalls anfänglich – nicht selten zu Deckungsablehnungen.

Die Erfahrung zeigt, dass im Schadensfall die Bereitschaft der Versicherer, schnell, unproblematisch und vollständig zu regulieren, sinkt. Tatsache ist, dass Deckungsablehnungen vom Versicherten oftmals hingenommen werden und so auf Ansprüche verzichtet wird. Der Versicherungsnehmer gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen Fachmann prüfen und verfolgen zu lassen. Dies geschieht teils infolge fehlenden Wissens, oft auch aus Angst vor weiteren Kosten.

Mit dem zunehmenden Anstieg von Deckungsablehnungen verwundert nicht, dass Versicherungspolicen und die darin enthaltenen Klauseln vermehrt für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen. Diese Rechtsstreitigkeiten hätten vor Abschluss der Police oft aber durch rechtliche Kontrolle des Klauselwerks im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Eine solche Vorabprüfung erfolgt allerdings selten. Ohne vorherige Prüfung ist auf jeden Fall fachkundiges Herangehen in der Schadensregulierung ratsam, um einschätzen zu können, ob eine Deckungsablehnung vom Versicherer eher wirtschaftlich motiviert oder doch begründet erfolgt. Ich unterstützen Sie gerne dabei, die Stärken oder Lücken Ihres Vresicherungsvertrags herauszufinden, insbesondere mit folgenden Leistungen:

  • Prüfung von Deckungs- und Haftungsfragen vor Vertragsschluss
  • Unterstützung bei der Schadensabwicklung bis hin zur Regulierung im Schadensfall
  • Schriftverkehr mit dem Versicherer oder Vermittler
  • Begleitung von Besprechungen, Verhandlungen und vor-Ort-Terminen
  • Verhandlung über Regulierungsergebnisse des Versicherers
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherer oder Vermittler. Ich begleite Sie im Schadensfall dabei gerne von Anfang an, auf Wunsch bereits bevor Sie selbst Ihren Versicherer vom Schadensfall in Kenntnis setzen
  • Klageweise Durchsetzung einer Versicherungsleistung und Prozessführung

Schwerpunktmäßig bin ich auf Seiten der Versicherungsnehmer tätig. Ich habe mich jedoch nicht ausschließlich auf eine Seite – Versicherungswirtschaft oder Versicherungsnehmer –  festgelet. Für meine Mandanten hat dies den Vorteil, dass ich die Argumente beider Seiten kenne und entsprechend argumentativ entgegentreten kann.

Beratung inhaber­geführter Unternehmen, Vertrags­gestaltung, AGB

Kleine und mittelständische inhabergeführte Unternehmen wie auch Start-Ups benötigen oft eine besondere rechtliche Beratung. Nach meiner Überzeugung ist hier wenig wertvoller und macht Beratung erfolgreicher, als ein Unternehmen und seinen Inhaber zu kennen, eine gemeinsame Sprache zu sprechen oder gar  Höhen und Tiefen gemeinsam erlebt zu haben. Fingerspitzengefühl und Verständnis, aber auch Empathie und meditative Fähigkeiten sind dabei unumgänglich. Meine Erfahrungen, die ich u.a. durch Einblicke in Unternehmensabläufe, Überlegungen und Entscheidungen innerhalb eines Unternehmen gewonnen habe, sind hierfür von großer Bedeutung. Auf Grundlage dieses Wissens kann ich maßgeschneiderte Lösungen gemeinsam mit meinen Mandanten erarbeiten, die juristisches Erfordernis und unternehmerisches Ziel möglichst optimal vereinen. Mein Schwerpunkte sind hierbei:

  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen sowie Begleitung von Vertragsverhandlungen

AGB-ERSTELLUNG

Ich unterstütze meine Mandanten bei der Erstellung von Bedingungswerken, die an die branchentypischen Regularien und Erforderisse speziell für das jeweilige Unternehmen  angepasst sind und die Grundlage bilden, Tätigkeiten und Waren innerhalb der Definiton eines zulässigen Rahmens am Markt anbieten. Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermöglicht aber u.a. auch die Einschränkung von Haftung und Mängelansprüchen sowie die Verkürzung der Verjährung.

VERTRAGSPRÜFUNG UND –GESTALTUNG

Unternehmen betätigen sich in unterschiedlichster Weise im Rechtsverkehr. Hierbei ist eine Vielzahl vertraglicher Gestaltungen zu beachten. Vor Unterzeichnung sollten Verträge auf nachteilige Bestimmungen und Risiken überprüft werden oder umgekehrt klare verständliche Regelwerke konzipiert werden. Spätere Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern können so durch klar geregelte Absprachen vermieden werden.

Anwaltlicher Gestaltungs- oder Überprüfungsbedarf ist etwa in Vereinbarungen mit Kunden oder Lieferanten wesentlich. Vertragliche Beziehungen zu Arbeitnehmern, Kooperationspartnern und Subdienstleistern sind in Deutschland zudem ein komplexes Thema. Verschwiegenheitserklärungen sind im geschäftlichen Alltag eine häufig auftretende Notwendigkeit. Selbst das Wachstum eines Unternehmens bringt meist räumliche Vergrößerung und damit den Abschluss (weiterer) gewerblicher Mietverträge oder den Erwerb eines Grundstückskaufs mit sich, ggf. unter Abschluss ergänzender Bau- und Architektenverträge. Für die Finanzierung des Bauvorhabens oder anderer Betriebserweiterungen können über die Jahre Darlehensverträge notwendig werden, die gegebenenfalls durch Bürgschaften, Sicherungsabtretungen oder eine Grundschuld gesichert werden sollen. Gesellschafter- oder Geschäftsleitungswechsel mit den erforderlichen Vereinbarungen sind allgegenwärtig. Umfirmierungen oder Rechtsformwechsel eines Unternehmens, etwa aus Gründen der Haftungsoptimierung, sind keine Seltenheit. Die Investition in eine neue EDV-Anlage oder die Nutzung von Software-as-a-Service macht den Abschluss von Hardware-, Software und Nutzungsverträgen unvermeidbar. Auch die Auslagerung von Daten, etwa in eine Cloud, kann rechtlich komplexe Fragestellung mit sich bringen.

In all diesen und anderen Konstellationen des unternehmerischen Alltags stehe ich Ihnen auf Wunsch unterstützend zur Verfügung und  helfe gerne, ggf. unter Einbindung von Netzwerkpartnern.

Internet, Social Media Marketing und Recht

Der Einsatz des Internets und der dortigen Social Media-Tools ist mittlerweile fester Bestandteil von unternehmerischen Marketing-Konzepten. Mit den neuen Möglichkeiten, die Netzwerke wie Facebook, LinkedIn oder Twitter bieten, sind auch rechtliche Risiken verbunden. Hier stellt sich immer wieder die Frage des “richtig Surfens”. Social Media und die Nutzung des Internet machen es Unternehmen wie privaten Nutzern einfacher denn je, fremde Inhalte zu kopieren, Meinungen auszutauschen, zu teilen und/oder zu bewerten. Beim Einsatz solcher Tools können dann schnell unüberlegte oder nicht geprüfte Beiträge zu rechtlichen Problemen und Streitigkeiten führen. Typischerweise hieraus resultierende Fragen im Bereich des Internet- und Social Media-Rechts sind u.a.:

  • Bei der Gestaltung der eigenen Firmenwebseite und/oder Social Media-Präsenz ist oft die Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten oder auch nur sinnvoll sind. Der Zweck Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hierbei gerne verkannt
  • Die Grenze zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und unzulässiger Beleidigung oder falscher Tatsachenbehauptung ist oft eine Gratwanderung. Von Mandanten häufig im Kontext gestellte Fragen sind, wie ein Unternehmen beim Online-Marketing mit der Gefahr unzulässiger Äußerungen umgehen soll, wie es diese möglicherweise unterbinden kann, ob die Haftung dafür beschränkbar ist und wenn ja, wie
  • Auch Datenschutz ist ein viel diskutiertes Thema. Eine Datenschutzerklärung für eine Webseite ist ein komplexes Thema, nicht nur weil dieses an den technischen Gegebenheiten einer Webseite auszurichten ist. Soziale Medienkanäle stehen zudem oft in der Kritik, deutsche Datenschutzgesetze nicht zu beachten
  • Bilder, Texte, Musikstücke oder Filme sind sind im Internet und Sozialen Netzwerken schnell vervielfältigt oder geteilt. Eine oft gestellte Frage ist dabei, ob, wann und wie das Teilen von Inhalten gegen Urheberrecht verstößt bzw. auch Markenrechtsverletzungen damit einhergehen
  • Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen wie beispielsweise der “Erwerb oder unzulässiges Erlangen von Likes oder Fans” in Sozialen Netzwerken werden vermehrt Gegenstand von Streitigkeiten
  • Bei Werbung, Gewinnspielen, Newslettern oder Empfehlungsmarketing-Maßnahmen sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. In sozialen Netzwerken verstoßen derartige Marketingmaßnahmen zudem schnell gegen die Bedingungen der jeweiligen Plattform
  • Arbeitsrechtliche Überlegungen sind, wann ein Unternehmen für Online-Rechtsverstöße seiner Mitarbeiter einzustehen hat

Mit der steigenden Popularität von Facebook, XING & Co durch vermehrte Nutzung der Sozialen Medien für Marketingzwecke sowie der heute alltäglichen und gängigen Nutzung des Internets für alle möglichen Bereiche des beruflichen und privaten Lebens steigt auch die Zahl der Verfolgung von Verstößen im Internet selbstverständlich entsprechend an. Viele dieser oft kostspieligen Ahndungen könnten vermieden werden, bei entsprechend richtiger rechtlicher Gestaltung der Internet- und Social Media-Auftritte. Ich unterstütze Sie gerne bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Internet- und Social Media Präsenz.

Philosophie

Your Smile is your logo, your personality is your business card. How you leave others feeling after having an experience with you is your trademark.

Jay Danzie

Mir ist eine funktionierende Interaktion mit meinen Mandanten wichtig. Gegenseitiges Verständnis hinterlässt immer ein besseres Gefühl, sei es in Bezug auf zu bewältigende juristische Hürden oder bezogen auf das Verständnis möglicher Risiken. Diesselbe Sprache spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Transparenz zwischen dem Sachverhalt des täglichen Lebens und der juristischen Perspektive zu schaffen ist hier von entscheidender Bedeutung. Neben meiner juristischen Ausbildung habe ich  jahrelang in der Event- und Veranstaltungsbranche in leitender Position gearbeitet und habe so die praktische Kehrtseite meiner heutigen Arbeit kennengelernt. Dies ist eine wertvolle Erfahrung, auf die ich heute im Interesse meiner Mandanten zurückgreifen kann. Ich betrachte ein Vorgehen immer auch aus der Sichtweise eines Mandanten. Ich bin bestrebt, Fragen meiner Mandanten möglichst praxisorientiert zu beleuchten und zu besprechen. Ich stelle die Chancen und Risiken unter Einbeziehung beider Blickwinkel gegenüber, um meine Mandanten in die Lage zu versetzen, die für sie persönlich richtige Vorgehensentscheidung zu treffen. Ich verstehe mich dabei quasi als Übersetzer juristischer Texte neben der eigentlichen Rechtsanwaltstätigkeit.

Nicht zuletzt ist mir dann in den Umsetzung des eigentlichen juristischen Vorgehens wichtig, übernommene Mandate mit der Leidenschaft zu bearbeiten, als ginge es um Angelegenheiten in eigener Sache. Die Abstimmung mit dem Mandanten über das Vorgehen gibt dabei jedoch immer die Richtung vor.

Über Kainz Law

Stephanie Kainz

Stephanie Kainz

Rechtsanwältin, LL.M. Eur. (univ.), Dipl. iur. (univ.)

Berufspraxis

Seit 12/2005: Zulassung zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München; Tätigkeit für zwei Münchner Anwaltskanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkten im Haftungsrecht, Versicherungsrecht sowie IT-Recht; eigene Mandatsbetreuung im Bereich des Internetrechts. Seit 06/2013: Legal Counsel in Teilzeit für ein Sportdatenunternehmen. Jahrelange studienbegleitende Tätigkeit für Veranstaltungsunternehmen im Eventbereich und Veranstaltungsmanagement auf diversen Großveranstaltungen in leitender Position.

Ausbildung

  • Referendariat am Oberlandesgericht Bamberg mit Abschluss Zweite Juristische Staatsprüfung
  • Ausbildungswahlstation in einer Wirtschaftskanzlei in Manhattan, New York City, USA
  • Aufbaustudium im Europäischen Recht an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit Abschluss: Magisterprüfung im Europäischen Recht, Magister des Europäischen Rechts, Legem Europaaerum Magister – LL.M. Eur.(univ.)
  • Begleitstudium im Europäischen Recht an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg: Abschluss Europajurist
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg: Abschluss Erste Juristische Staatsprüfung
  • Zwei Auslandssemester an der Université de Caen, Basse Normandie, Frankreich
  • Allgemeine Hochschulreife

Kontakt

Stephanie Kainz

LL.M. Eur. (univ.), Dipl. iur. (univ.) Rechtsanwältin

Beta-Str. 1
85774 Untrföhring
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Fax: +49 (0)89 74424013

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